3 Ws 661/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-27, 3 Ws 661/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-27, 3 Ws 661/06
3 Ws 661/06Obergericht27.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 661/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-27
Aktenzeichen: 3 Ws 661/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0327.3WS661.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird mit der klarstellenden Maßgabe als unbegründet zurückgewiesen, dass die an die Drittbeteiligte aus der Landeskasse zu
erstattende Entschädigung auf 328,74 € festgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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