30 U 13/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-03-30, 30 U 13/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 13/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-30
Aktenzeichen: 30 U 13/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0330.30U13.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das am 23. November 2005 verkündete Teil-Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Beklagte zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streithelfer trägt seine Auslagen selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte zu 1) darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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