Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-03, 1 Vollz (Ws) 113/07

1 Vollz (Ws) 113/07Obergericht03.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 113/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-03

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 113/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0403.1VOLLZ.WS113.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.