Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-16, 15 W 108/06

15 W 108/06Obergericht16.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 108/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-16

Aktenzeichen: 15 W 108/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0416.15W108.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 1) auferlegt. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) etwa entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.500 € festgesetzt.

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