Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-16, 5 U 126/06

5 U 126/06Obergericht16.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 126/06 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-16

Aktenzeichen: 5 U 126/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0416.5U126.06.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Widerbeklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, den im Nord-Westen vor dem Haus der Widerkläger verlaufenden Teil der X-Straße in E zum Gehen, zum Fahren und in sonstiger Weise zu benutzen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Insoweit bleibt die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Widerkläger 1/3 und die Widerbeklag-ten 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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