9 UF 139/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-20, 9 UF 139/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-20, 9 UF 139/06
9 UF 139/06Obergericht20.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 139/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-20
Aktenzeichen: 9 UF 139/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0420.9UF139.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Berufung des Streithelfers der Beklagten gegen das am 31.10.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bielefeld wird als unzulässig verworfen.
Der Streithelfer der Beklagten trägt die Kosten der Berufung.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 2.000 € festgesetzt.
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