Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-20, 9 UF 139/06

9 UF 139/06Obergericht20.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 139/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-20

Aktenzeichen: 9 UF 139/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0420.9UF139.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung des Streithelfers der Beklagten gegen das am 31.10.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bielefeld wird als unzulässig verworfen.

Der Streithelfer der Beklagten trägt die Kosten der Berufung.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 2.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.