22 U 130/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-26, 22 U 130/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-26, 22 U 130/06
22 U 130/06Obergericht26.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 130/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-26
Aktenzeichen: 22 U 130/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0426.22U130.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 06. Juni 2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die gegen den Beklagten zu 2. gerichtete Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 97.925,38 € festgesetzt.
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