Oberlandesgericht Hamm, 2007-04-30, 8 U 160/05

8 U 160/05Obergericht30.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 160/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-30

Aktenzeichen: 8 U 160/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0430.8U160.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. August 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 53.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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