13 U 34/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-14, 13 U 34/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 34/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-14
Aktenzeichen: 13 U 34/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0514.13U34.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.12.2006 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn
nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des
jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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