8 U 131/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-05-14, 8 U 131/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 131/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-14
Aktenzeichen: 8 U 131/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0514.8U131.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. Mai 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 25.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2005 zu zahlen
Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers gegen die Firma N Beteiligungs GmbH & Co. KG, G-Straße 41 - 43, ####1 E sowie der Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren der vorgenannten Firma aus dem notariellen Kaufvertrag vom 30. Juni 2004, UR Nr. ‚##1/04 des Notars Dr. T1 in E sowie des Geschäftsanteils des Klägers an der T GmbH (AG Dortmund HRB ####7) an die N Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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