Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-05, 10 W 12/07

10 W 12/07Obergericht05.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 12/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-05

Aktenzeichen: 10 W 12/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0605.10W12.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das Landwirtschaftsgericht im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung des Hoffolgezeugnisses und des Erbscheins mitzuentscheiden.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 150.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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