15 W 239/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-05, 15 W 239/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-05, 15 W 239/06
15 W 239/06Obergericht05.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 239/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-05
Aktenzeichen: 15 W 239/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0605.15W239.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss sowie der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 03.06.2005 werden, soweit der Beteiligte zu 1) zur Zahlung von noch 3.199,00 € nebst Zinsen verpflichtet worden ist, aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die im Verfahren der sofortigen und sofortigen weiteren Beschwerde entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.
Die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) ist damit gegenstandslos.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.199,00 € festgesetzt.
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