Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-13, 31 U 255/06

31 U 255/06Obergericht13.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 255/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-13

Aktenzeichen: 31 U 255/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0613.31U255.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.03.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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