23 W 83/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-14, 23 W 83/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 83/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-14
Aktenzeichen: 23 W 83/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0614.23W83.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung haben die Beklagten zu je ½ an den Kläger 5.648,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Juli 2006 zu erstatten.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung einer Gerichtsgebühr wird abgesehen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten zu 87 % nach einem Gegenstandswert bis 6.000,00 Euro.
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