Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-14, 23 W 83/07

23 W 83/07Obergericht14.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 83/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-14

Aktenzeichen: 23 W 83/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0614.23W83.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung haben die Beklagten zu je ½ an den Kläger 5.648,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Juli 2006 zu erstatten.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung einer Gerichtsgebühr wird abgesehen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten zu 87 % nach einem Gegenstandswert bis 6.000,00 Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.