Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-18, 22 U 8/07

22 U 8/07Obergericht18.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 8/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-18

Aktenzeichen: 22 U 8/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0618.22U8.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Oktober 2006 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.