22 U 8/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-18, 22 U 8/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 8/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-18
Aktenzeichen: 22 U 8/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0618.22U8.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Oktober 2006 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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