2 U 220/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-18, 2 U 220/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 220/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-18
Aktenzeichen: 2 U 220/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0618.2U220.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. August 2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.547,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von 14.925,26 Euro seit dem 01.12.2002 sowie von weiteren 622,63 Euro seit dem 29.01.2003 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Audi Avant, Fahrgestell-Nr.: Z###.
Wegen der weitergehenden Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziffer 1) genannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
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Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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