3 WF 251/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-19, 3 WF 251/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-19, 3 WF 251/06
3 WF 251/06Obergericht19.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 251/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-19
Aktenzeichen: 3 WF 251/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0619.3WF251.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 1.500,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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