2 U 28/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-06-28, 2 U 28/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 28/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-28
Aktenzeichen: 2 U 28/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0628.2U28.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Streithelferin und der Beklagten wird das am 06.12.2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der Streithelferin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der titulierten Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten und die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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