3 Ws 403/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-05, 3 Ws 403/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-05, 3 Ws 403/07
3 Ws 403/07Obergericht05.07.2007
Regest
Eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Zustellungsempfänger für die Dauer eines Semesters im Ausland studiert.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 403/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-05
Aktenzeichen: 3 Ws 403/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0705.3WS403.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: § 44 StPO, § 329 StPO, §§ 37 Abs. 1 StPO, 180 ZPO
Leitsätze
Eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Zustellungsempfänger für die Dauer eines Semesters im Ausland studiert.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung vom 15.01.2007 gewährt.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 21 Abs. 1 GKG abgesehen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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