Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-10, 3 Ws 417/07

3 Ws 417/07Obergericht10.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 417/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-10

Aktenzeichen: 3 Ws 417/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0710.3WS417.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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