4 Ss OWi 428/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-12, 4 Ss OWi 428/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-12, 4 Ss OWi 428/07
4 Ss OWi 428/07Obergericht12.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 428/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-12
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 428/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0712.4SS.OWI428.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.
Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie seine notwendigen Auslagen je zur Hälfte; im Übrigen fallen sie der Landeskasse zur Last.
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