4 UF 9/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-16, 4 UF 9/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 9/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-16
Aktenzeichen: 4 UF 9/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0716.4UF9.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 5. 12. 2006 wird als unzulässig verworfen.
Auf die Beschwerde des Verfahrenspflegers wird der Beschluss des Amtsgerichts
- Familiengericht - Dortmund vom 5. 12. 2006 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen aufgehoben, soweit im angefochtenen Beschluss die Aufhebung der Verfahrenspflegschaft und die Entlassung des Verfahrenspflegers angeordnet worden ist.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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