4 WF 126/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-16, 4 WF 126/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-16, 4 WF 126/07
4 WF 126/07Obergericht16.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 126/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-16
Aktenzeichen: 4 WF 126/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0716.4WF126.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Dem Antragsgegner zu 1) wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G bewilligt. Er hat auf die Prozesskosten ab August 2007 monatliche Raten in Höhe von 30,00 € zu zahlen.
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner und der Verfahrenspflegerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 22. 5. 2007 aufgehoben, soweit darin die Entlassung der Verfahrenspflegerin angeordnet worden ist.
Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegner wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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