8 Sch 2/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-18, 8 Sch 2/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 Sch 2/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-18
Aktenzeichen: 8 Sch 2/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0718.8SCH2.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Das in der Schiedssache der Parteien von dem Schiedsgericht, bestehend aus dem Präsidenten des Landgerichts a.D. T als Obmann sowie Rechtsanwalt Dr. C2 und Rechtsanwalt und Notar Dr. N als beisitzenden Schiedsrich-tern, im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26.02.2007 in C, Hotel N2, C-Straße, abgefasste Schiedsurteil sowie der im selben Schiedsverfahren von dem genannten Schiedsgericht gefasste Beschluss vom 21.05.2007 wer-den aufgehoben.
Der Antrag des Beklagten, das vorbezeichnete Schiedsurteil sowie den Be-schluss vom 21.05.2007 für vollstreckbar zu erklären, wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 519.046,67 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.