Oberlandesgericht Hamm, 2007-07-26, 15 W 203/06

15 W 203/06Obergericht26.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 203/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-26

Aktenzeichen: 15 W 203/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0726.15W203.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligten zu 1) werden die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde auferlegt. Sie hat auch die den Beteiligten zu 2) und 3) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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