Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-01, 8 U 74/04

8 U 74/04Obergericht01.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 74/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-01

Aktenzeichen: 8 U 74/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0801.8U74.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Februar 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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