Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-02, 21 U 39/07

21 U 39/07Obergericht02.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 39/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-02

Aktenzeichen: 21 U 39/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0802.21U39.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Januar 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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