Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-02, 27 VA 1/07

27 VA 1/07Obergericht02.08.2007

Regest

1. Richtiger Antragsgegner für den Antrag auf Aufnahme in die so genannte Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter sind in Nordrhein-Westfalen der oder die Insolvenzrichter, die einzeln oder gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen haben (im Anschluss an OLG Köln, NZI 2007, 105; gegen OLG Düsseldorf, NZI 2007, 48). 2. Die Insolvenzgerichte sind nicht befugt, für die Aufnahme in die Vorauswahlliste eine allgemeine Altersgrenze (hier von 65 Jahren) festzusetzen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 VA 1/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-02

Aktenzeichen: 27 VA 1/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0802.27VA1.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: §§ 23 ff. EGGVG, 56 Abs. 1 InsO

Leitsätze

  1. Richtiger Antragsgegner für den Antrag auf Aufnahme in die so genannte Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter sind in Nordrhein-Westfalen der oder die Insolvenzrichter, die einzeln oder gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen haben (im Anschluss an OLG Köln, NZI 2007, 105; gegen OLG Düsseldorf, NZI 2007, 48).

  2. Die Insolvenzgerichte sind nicht befugt, für die Aufnahme in die Vorauswahlliste eine allgemeine Altersgrenze (hier von 65 Jahren) festzusetzen.

Tenor

Der Bescheid des Amtsgerichts Paderborn - Insolvenzgericht - vom 17.04.2007 wird aufgehoben.

Die Antragsgegner werden verpflichtet, den Antragsteller in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter am Amtsgericht Paderborn aufzunehmen.

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