27 VA 1/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-02, 27 VA 1/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-02, 27 VA 1/07
27 VA 1/07Obergericht02.08.2007
Regest
1. Richtiger Antragsgegner für den Antrag auf Aufnahme in die so genannte Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter sind in Nordrhein-Westfalen der oder die Insolvenzrichter, die einzeln oder gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen haben (im Anschluss an OLG Köln, NZI 2007, 105; gegen OLG Düsseldorf, NZI 2007, 48). 2. Die Insolvenzgerichte sind nicht befugt, für die Aufnahme in die Vorauswahlliste eine allgemeine Altersgrenze (hier von 65 Jahren) festzusetzen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 VA 1/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-02
Aktenzeichen: 27 VA 1/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0802.27VA1.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: §§ 23 ff. EGGVG, 56 Abs. 1 InsO
Leitsätze
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Richtiger Antragsgegner für den Antrag auf Aufnahme in die so genannte Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter sind in Nordrhein-Westfalen der oder die Insolvenzrichter, die einzeln oder gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen haben (im Anschluss an OLG Köln, NZI 2007, 105; gegen OLG Düsseldorf, NZI 2007, 48).
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Die Insolvenzgerichte sind nicht befugt, für die Aufnahme in die Vorauswahlliste eine allgemeine Altersgrenze (hier von 65 Jahren) festzusetzen.
Tenor
Der Bescheid des Amtsgerichts Paderborn - Insolvenzgericht - vom 17.04.2007 wird aufgehoben.
Die Antragsgegner werden verpflichtet, den Antragsteller in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter am Amtsgericht Paderborn aufzunehmen.
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