Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-02, 2 Ss OWi 372/07

2 Ss OWi 372/07Obergericht02.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 372/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-02

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 372/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0802.2SS.OWI372.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird verworfen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen hat die Landeskasse zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.