Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-06, 18 U 162/06

18 U 162/06Obergericht06.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 162/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-06

Aktenzeichen: 18 U 162/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0806.18U162.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18.08.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der dem Streithelfer des Beklagten in der Berufungsinstanz entstandenen Kosten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert den Kläger in Höhe von 28.754,61 €; die Revision wird nicht zugelassen.

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