18 U 162/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-06, 18 U 162/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-06, 18 U 162/06
18 U 162/06Obergericht06.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 162/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-06
Aktenzeichen: 18 U 162/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0806.18U162.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18.08.2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der dem Streithelfer des Beklagten in der Berufungsinstanz entstandenen Kosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Das Urteil beschwert den Kläger in Höhe von 28.754,61 €; die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.