Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-08, 3 WF 256/06

3 WF 256/06Obergericht08.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 256/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-08

Aktenzeichen: 3 WF 256/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0808.3WF256.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Olpe vom 27.11.2006 wird hinsichtlich der Kostenentscheidung (Ziffer II des Beschlusstenors) abgeändert.

Gerichtskosten und Auslagen werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 5.000,00 € festgesetzt.

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