3 WF 256/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-08, 3 WF 256/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-08, 3 WF 256/06
3 WF 256/06Obergericht08.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 256/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-08
Aktenzeichen: 3 WF 256/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0808.3WF256.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Olpe vom 27.11.2006 wird hinsichtlich der Kostenentscheidung (Ziffer II des Beschlusstenors) abgeändert.
Gerichtskosten und Auslagen werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 5.000,00 € festgesetzt.
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