Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-14, 3 Ss 259/07

3 Ss 259/07Obergericht14.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 259/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-14

Aktenzeichen: 3 Ss 259/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0814.3SS259.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StVG § 21

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

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