3 Ss 259/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-14, 3 Ss 259/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-14, 3 Ss 259/07
3 Ss 259/07Obergericht14.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 259/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-14
Aktenzeichen: 3 Ss 259/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0814.3SS259.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StVG § 21
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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