Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-14, 4 U 44/07

4 U 44/07Obergericht14.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 44/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-14

Aktenzeichen: 4 U 44/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0814.4U44.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Januar 2007 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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