10 U 166/06•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-16, 10 U 166/06
Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-16, 10 U 166/06
10 U 166/06Obergericht16.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 166/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-16
Aktenzeichen: 10 U 166/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0816.10U166.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 35.017,68 € festgesetzt.
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