Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-16, 6 UF 42/07

6 UF 42/07Obergericht16.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 42/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-16

Aktenzeichen: 6 UF 42/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0816.6UF42.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Januar 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdinghausen abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.007 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem BasiszinssatZ seit dem 15. Dezember 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 48 % und der Beklagte zu 52 %.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 39 % und der Beklagte zu 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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