6 UF 42/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-16, 6 UF 42/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 42/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-16
Aktenzeichen: 6 UF 42/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0816.6UF42.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. Januar 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdinghausen abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.007 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem BasiszinssatZ seit dem 15. Dezember 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 48 % und der Beklagte zu 52 %.
Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 39 % und der Beklagte zu 61 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.