Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-17, 20 U 26/07

20 U 26/07Obergericht17.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 26/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-17

Aktenzeichen: 20 U 26/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0817.20U26.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Dezember 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.