Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-20, 5 W 68/07

5 W 68/07Obergericht20.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 W 68/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-20

Aktenzeichen: 5 W 68/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0820.5W68.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 29.11.2006 abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.000,- € festgesetzt.

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