5 W 68/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-20, 5 W 68/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 W 68/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-20
Aktenzeichen: 5 W 68/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0820.5W68.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 29.11.2006 abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.000,- € festgesetzt.
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