Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-23, 23 U 10/06

23 U 10/06Obergericht23.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 U 10/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-23

Aktenzeichen: 23 U 10/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0823.23U10.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Dezember 2005 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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