4 W 48/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-28, 4 W 48/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 48/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-28
Aktenzeichen: 4 W 48/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0828.4W48.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
wird auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 27.03.2007 unter Abänderung des Beschlusses der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 12.03.2007 gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- € verhängt.
Die Kosten des Verfahrens trägt nach einem Beschwerdewert von 5.000,- € die Schuldnerin.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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