Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-30, 27 U 13/07

27 U 13/07Obergericht30.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 13/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-30

Aktenzeichen: 27 U 13/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0830.27U13.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. Dezember 2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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