2 Ss OWi 527/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-30, 2 Ss OWi 527/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-08-30, 2 Ss OWi 527/07
2 Ss OWi 527/07Obergericht30.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 527/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-30
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 527/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0830.2SS.OWI527.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Übrigen im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellun-gen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Iserlohn zurückverwiesen.
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