Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-06, 2 Ss OWi 190/07

2 Ss OWi 190/07Obergericht06.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 190/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-06

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 190/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0906.2SS.OWI190.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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