3 Ss 262/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-06, 3 Ss 262/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-06, 3 Ss 262/07
3 Ss 262/07Obergericht06.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 262/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-06
Aktenzeichen: 3 Ss 262/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0906.3SS262.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wird zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Ange-klagte vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs unter Ausnutzung eines Be-handlungsverhältnisses wegen des Berührens des Hodensacks bei der Ein-gangsuntersuchung des Geschädigten I freigesprochen ist.
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