20 U 54/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-07, 20 U 54/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 54/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-07
Aktenzeichen: 20 U 54/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0907.20U54.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Januar 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.869,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 60 % und die Beklagte 40 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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