Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-11, 3 Ws 533/07

3 Ws 533/07Obergericht11.09.2007

Regest

Zu den Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen des § 67 d Abs. 5 StGB bei einem grundsätzlich therapiewilligen Verurteilten, der die Teilnahme an Therapieangeboten nur teilweise verweigert aufgrund von Spannungen zum Personal.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 533/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-11

Aktenzeichen: 3 Ws 533/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0911.3WS533.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB § 67d Abs. 5 StGB i.d.F. des Unterbringungssicherungsgesetzes vom 16.07.2007

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen des § 67 d Abs. 5 StGB bei einem grundsätzlich therapiewilligen Verurteilten, der die Teilnahme an Therapieangeboten nur teilweise verweigert aufgrund von Spannungen zum Personal.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten werden der Staatskasse auferlegt.

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