3 Ws 533/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-11, 3 Ws 533/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-11, 3 Ws 533/07
3 Ws 533/07Obergericht11.09.2007
Regest
Zu den Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen des § 67 d Abs. 5 StGB bei einem grundsätzlich therapiewilligen Verurteilten, der die Teilnahme an Therapieangeboten nur teilweise verweigert aufgrund von Spannungen zum Personal.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 533/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-11
Aktenzeichen: 3 Ws 533/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0911.3WS533.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 67d Abs. 5 StGB i.d.F. des Unterbringungssicherungsgesetzes vom 16.07.2007
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen des § 67 d Abs. 5 StGB bei einem grundsätzlich therapiewilligen Verurteilten, der die Teilnahme an Therapieangeboten nur teilweise verweigert aufgrund von Spannungen zum Personal.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten werden der Staatskasse auferlegt.
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