2 Ws 253 und 254/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-12, 2 Ws 253 und 254/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-12, 2 Ws 253 und 254/07
2 Ws 253 und 254/07Obergericht12.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 253 und 254/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-12
Aktenzeichen: 2 Ws 253 und 254/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0912.2WS253UND254.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben.
Die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 18. März 1999 in Verbindung mit dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum vom 24.07.2002 sowie die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 06. Juli 2000 in Verbindung mit dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum vom 24.07.2002 werden widerrufen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.
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