15 W 298/07•Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-13, 15 W 298/07
Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-13, 15 W 298/07
15 W 298/07Obergericht13.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 298/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-13
Aktenzeichen: 15 W 298/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0913.15W298.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) im
Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.
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