Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-13, 15 W 298/07

15 W 298/07Obergericht13.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 298/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-13

Aktenzeichen: 15 W 298/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0913.15W298.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) im

Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

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