Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-13, 4 Ss 389/07

4 Ss 389/07Obergericht13.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 389/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-13

Aktenzeichen: 4 Ss 389/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0913.4SS389.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

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