Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-14, 9 U 38/07

9 U 38/07Obergericht14.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 38/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-14

Aktenzeichen: 9 U 38/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0914.9U38.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03. Januar 2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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