Oberlandesgericht Hamm, 2007-09-17, 2 Ss 380/07

2 Ss 380/07Obergericht17.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss 380/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-17

Aktenzeichen: 2 Ss 380/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2007:0917.2SS380.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird, soweit der Angeklagte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung verurteilt worden ist, mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Herne-Wanne zurückverwiesen.

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